1. Einleitung
Die Polnische Katholische Mission Singen ist ein Ort, an dem sich alle Menschen, insbesondere die uns anvertrauten Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene wohlfühlen und weiterentwickeln sollen. Wer sich kirchlichem Handeln anvertraut, kann seine Persönlichkeit und seine Begabungen, seine Beziehungsfähigkeit und seinen persönlichen Glauben entfalten.
Unsere Polnische Katholische Mission Singen besteht aus 5 Gemeinden an folgenden Standorten:
- St. Bartholomäus-Kirche in Rielasingen-Worblingen, (Laurenz-Sauter-Platz 1, 78239 Rielasingen-Worblingen),
- Bruder-Klaus-Kirche in Konstanz (Markgrafenstraße 34, 78467 Konstanz)
- Heilig-Kreuz-Kirche in Villingen-Schwenningen (Hochstraße 34, 78048 Villingen-Schwenningen),
- St. Fidelis-Kirche in Sigmaringen (Bittelschießerstraße 19, 72488 Sigmaringen),
- St. Oswald-Kirche in Stockach (Kirchhalde 4, 78333 Stockach),
ihren Gruppierungen und Diensten. Zusammen haben wir das Ziel, als Mission ein sicherer Ort für alle Gemeindemitglieder und für die uns \ anvertrauten Personen zu sein und verpflichten uns hiermit auf die Umsetzung der folgenden Maßnahmen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt.
Im vorliegenden Institutionellen Schutzkonzept beschreiben wir alle Maßnahmen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt. Diese entsprechen der Rahmenordnung Prävention und der dazu erlassenen Ordnung zur Ausführung der Rahmenordnung Prävention.
1.1 Unser Ziel
Unsere Polnische Katholische Mission Singen soll ein sicherer Ort für alle Gläubigen und Suchenden sein und bleiben, vor allem für Kinder, Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene, aber auch für alle Mitarbeitenden (Haupt- und Ehrenamtliche) im kirchlichen Dienst.
Mit der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen wollen wir folgende Ziele erreichen:
1. Wir stärken eine Kultur des Respektes, der Achtsamkeit und der Grenzachtung und fördern diese nachhaltig.
2. Wir stärken einen fachlichen Umgang mit Nähe und Distanz.
3. Wir sensibilisieren alle Pfarrgemeindemitglieder und Gruppen, sich für den Schutz von Kindern, Jugendlichen, schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen gegen alle Arten der Gewalt, insbesondere der sexualisierten Gewalt, einzusetzen.
4. Durch klare institutionelle Standards, Regeln und Maßnahmen schützen wir die uns anvertrauten Personen.
5. Wir passen Regeln und Maßnahmen stetig an und wenden diese in allen Bereichen einheitlich an.
6. Wir schulen Mitarbeitende und Gemeindemitglieder und ermöglichen diesen Fort- und Weiterbildung zum Themenbereich Prävention gegen sexualisierte Gewalt.
7. Alle Personen, die in der Mission tätig sind, verpflichten sich, den Verhaltenskodex einzuhalten.
8. Durch die Einführung eines internen und externen Beschwerdemanagements ermutigen wir Menschen von Grenzverletzungen und Übergriffen zu erzählen und sich Hilfe zu holen.
1.2 Unsere Mission/unsere Arbeit/unsere Mitarbeitenden
Die Tätigkeiten und Angebote unserer Katholischen Polnischen Mission Singen haben wir in unserer Schutz- und Risikoanalyse in der Anlage 1 aufgezählt und hierbei auch das mögliche Risiko für Grenzüberschreitungen und Übergriffe bewertet. Aus dieser Analyse haben wir erforderliche Maßnahmen zur Prävention und entsprechende Zuständigkeiten benannt.
Wir verpflichten uns, die Tabelle stetig weiterzuentwickeln, besonders dann, wenn sich Tätigkeiten oder Angebote verändern oder neue Angebote hinzukommen. Spätestens alle 5 Jahre wird die Tabelle überarbeitet.
Hauptberuflich tätige Personen sind in folgenden Angeboten und Bereichen eingesetzt:
- Pfarrer Łukasz Michał Kurmaniak als Missionsleiter.
- Anette Potaczek als Pfarrsekretärin der Polnischen Mission Singen
- Gabriela Bambynek als Mesnerin in St. Bartholomäus-Kirche in Rielasingen-Worblingen
- Tomasz Lis als Organist in allen Kirchen, in denen im Rahmen der Polnischen Mission Singen Gottesdienste stattfinden.
Ehrenamtlich tätige Personen sind in folgenden Angeboten und Bereichen eingesetzt:
- Frau Christa Gutgsell und Elżbieta Schilling als Mesnerinnen in Bruder-Klaus-Kirche in Konstanz
- Herr Marek Bania als Mesner in Heilig-Kreuz-Kirche in Villingen-Schwenningen
- Frau Jolanta Göggel als Mesnerin in St. Fidelis-Kirche in Sigmaringen
- Herr Armin Buchner als Mesner in St. Oswald-Kirche in Stockach
- Szarlota Kochan als Pastoralreferentin in Ausbildung
2. Unser Weg zum Institutionellen Schutzkonzept
2.1. Unser Weg zum Schutzkonzept und die Mitwirkenden
In der Zeit zwischen dem 02.2022 und dem 06.2022 haben wir das vorliegende Institutionelle Schutzkonzept für die Polnische Katholische Mission Singen in vier Arbeitstreffen erarbeitet und anschließend laufend aktualisiert.
Folgende Personen haben in der Arbeitsgruppe mitgewirkt:
- Pfr. Łukasz Kurmaniak /Missionsleiter
- Anette Potaczek als Pfarrsekretärin der Polnischen Mission Singen
- Frau Ewa Fudali / Mitglied des Missionsrates
- Patrick Poros / Ehrenamtlicher Mesner
2.2. Die Schutz- und Risikoanalyse und deren Ergebnisse
Die Arbeitsgruppe hat die Risiken in den verschiedenen Arbeitsbereichen unserer Mission analysiert, die grenzüberschreitendes/übergriffiges Verhalten möglicherweise begünstigen. Wir haben daraus Konsequenzen abgeleitet und Maßnahmen erarbeitet, wie wir diese Risiken minimieren können. In diesem Institutionellen Schutzkonzept fassen wir zusammen, welche Wege wir gehen, welche Maßnahmen wir ergreifen und welche Standards bei uns gelten, um unser Ziel zu erreichen, Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Damit sorgen wir dafür, dass die Strukturen, Prozesse und Maßnahmen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt transparent, nachvollziehbar, kontrollierbar und evaluierbar sind und dass sie von uns als Polnische Katholische Mission Singen eingefordert werden können.
Tätigkeiten und Angebote in unserer Mission:
In der Tabelle „Auswertung der Risikoanalyse und Dokumentation von Präventionsmaßnahmen“ (Anlage) haben wir alle Angebote und Tätigkeiten unserer Mission aufgezählt, das jeweilige Risiko bewertet und begründet und erforderliche Präventionsmaßnahmen und Zuständigkeiten benannt.
Räume
Wir haben uns als Arbeitsgruppe auch die räumlichen Gegebenheiten unserer Mission angeschaut und haben in der Tabelle „Auswertung der Risikoanalyse und Dokumentation von Präventionsmaßnahmen“ als Anlage in „Risiken und Maßnahmen“ zur Minimierung dieser Risiken beschrieben.
3. Maßnahmen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt und für eine Kultur der Grenzachtung - Personalauswahl und Personalentwicklung
Die Rahmenordnung Prävention und die Ordnung zur Ausführung dazu regelt Maßnahmen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt, die uns dabei unterstützen, ein sicherer Ort für Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene zu sein. Insbesondere bei der Auswahl der hauptberuflichen und ehrenamtlich tätigen Personen sorgen wir dafür, dass das Thema sexualisierte Gewalt regelmäßig eingebracht wird. Wir wollen zum Thema informieren, für eine Kultur der Grenzachtung sensibilisieren und diese in unserer Organisation stärken. Außerdem sollen alle Beschäftigten im Fall einer Vermutung oder eines Vorfalls sexualisierter Gewalt handlungsfähig sein und sich auf die Verhaltensregeln unserer Einrichtung verpflichten.
3.1. Thematisierung des Schutzkonzeptes und der institutionellen Regeln im Bewerbungsverfahren, in der Einarbeitungszeit und in regelmäßigen Gesprächen
Das Thema sexualisierte Gewalt und die Präventionsmaßnahmen werden im Vorstellungsgespräch, während der Einarbeitungszeit und in regelmäßigen Gesprächen mit den Beschäftigten eingebracht und thematisiert.
Wir besprechen unser institutionelles Schutzkonzept mit ehrenamtlich tätigen Personen zu Beginn ihrer Tätigkeit und mit Beschäftigten bei Dienstantritt und stellen die Maßnahmen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt vor. In Teamgesprächen und bei Beschäftigten auch in Mitarbeitendengesprächen thematisieren wir immer wieder unser Schutzkonzept, den Verhaltenskodex und die Melde- und Beschwerdewege.
3.2. Die Erklärung zum grenzachtenden Umgang mit dem allgemeinen und spezifischen Teil des Verhaltenskodex
In der Tabelle „Auswertung der Risikoanalyse und Dokumentation von Präventionsmaßnahmen“ in Anlage ist benannt, für welche Tätigkeiten und Angebote es notwendig ist, eine „Erklärung zum grenzachtenden Umgang“ zu unterschreiben. Die „Erklärung zum grenzachtenden Umgang“ beinhaltet den allgemeinen und spezifischen Teil des Verhaltenskodex. Die Erklärung wird bei Beginn der Tätigkeit oder bei Dienstantritt ausführlich durch Pfr. Łukasz Kurmaniak als Missionsleiter besprochen, über die Inhalte informiert und über die Einhaltung der Verhaltensregeln hingewiesen. Die „Erklärung zum grenzachtenden Umgang“ wird in zweifacher Ausfertigung unterschrieben. Ein Exemplar verbleibt bei der unterzeichnenden Person und ein Exemplar wird entsprechend in der Personalakte (Beschäftigte) oder in einer Sammelakte (ehrenamtlich tätige Personen) dokumentiert. Mit der Unterschrift verpflichten sich die Mitarbeitenden unter anderem dazu, ihr (berufliches bzw. ehrenamtliches) Handeln an den Standards des Verhaltenskodex der Diözese und der Mission zu orientieren.
Durch das Informationsgespräch zu Beginn der Tätigkeit werden Mitarbeitende für eine Kultur der Grenzachtung sensibilisiert und auf die Einhaltung des Verhaltenskodex verpflichtet.
3.3. Der allgemeine und spezifische Teil des Verhaltenskodex
Der Allgemeine Teil des Verhaltenskodex ist in der „Ordnung zur Ausführung der Rahmenordnung Prävention“ festgelegt und wird so auch für unsere Mission übernommen. Dieser ist in der Erklärung zum grenzachtenden Umgang in Anlage 2 zur AROPräv zu diesem Schutzkonzept abgedruckt.
Den spezifischen Teil des Verhaltenskodex haben wir in unserer Arbeitsgruppe für die Tätigkeiten und Angebote unserer Mission erarbeitet. Auch dieser ist in der Erklärung zum grenzachtenden Umgang abgedruckt (Anlage 2a und 2b zur AROPräv). Beide Teile des Verhaltenskodex sind als verbindliche Verhaltensregeln zu verstehen, an die sich alle Beschäftigten und ehrenamtlich tätigen Personen halten müssen. Der Verhaltenskodex wird von uns veröffentlicht und auch allen Kindern, Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten und allen schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zugänglich gemacht.
3.4. Selbstauskunftserklärung
Die Selbstauskunftserklärung wird im Rahmen des Einstellungsverfahrens von allen zukünftigen Beschäftigten, die auch zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet sind, eingeholt (Siehe Anlage 3 zur AROPräv). Bei ehrenamtlich tätigen Personen schießt die Erklärung zum grenzachtenden Umgang die Selbstauskunftserklärung mit ein und muss nicht gesondert abgegeben werden.
3.5. Präventionsschulungen gegen sexualisierte Gewalt
Wer in unserer Polnische Katholische Mission Singen mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zu tun hat, muss an entsprechenden Präventionsschulungen zum Thema „Prävention gegen sexualisierte Gewalt“ teilnehmen, die dem Curriculum der Erzdiözese Freiburg entsprechen. In der Anlage 1 haben wir aufgeführt, wer für welche Tätigkeiten/Angebote an einer entsprechenden Präventionsschulung teilnehmen muss.
Wir sorgen dafür, dass mindestens eine Person aus unserer Mission an einer „Qualifizierung zum Multiplikator/zur Multiplikatorin“ teilnimmt und somit berechtigt ist, für unsere Mission Präventionsschulungen durchzuführen.
Es finden regelmäßig (mindestens einmal jährlich) Präventionsschulungen statt. In diesen Schulungen werden die Teilnehmenden über das Thema sexualisierte Gewalt informiert und für einen sensiblen Umgang mit Nähe und Distanz sensibilisiert. Außerdem wird die Handlungsfähigkeit bei einer Vermutung oder einem Verdacht erhöht und es erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Erklärung zum grenzachtenden Umgang und dem Verhaltenskodex.
Derzeit können wir keinen Multiplikator vorweisen – in Zukunft soll so eine Person bestimmt und zur Schulung geschickt werden.
3.6. Vorlage und Einsicht in ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis
Prüfung der Vorlagepflicht:
Wir tragen die Verantwortung dafür, dass alle, die mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im engeren Sinne zu tun haben, neben der erforderlichen fachlichen auch über die persönliche Eignung verfügen.
Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach dem 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches, nach den in der Erklärung zum grenzachtenden Umgang benannten Paragraphen oder wegen anderer sexualbezogener Straftaten verurteilt worden sind, können und dürfen nicht bei uns mitarbeiten!
Die Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und das Verfahren der Prüfung ist in der Rahmenordnung Prävention geregelt und wird von der dazu erlassenen Ausführungsordnung konkretisiert – wir setzen diese Regelungen in unserem Verantwortungsbereich entsprechend um:
Innerhalb der Schutzkonzeptentwicklung haben wir gemeinsam Tätigkeiten in unserer Polnischen Katholischen Mission Singen geprüft und bewertet (siehe Anlage, Tabelle „Auswertung der Risikoanalyse und Dokumentation von Präventionsmaßnahmen“).
Für folgende Tätigkeiten ist nach unserer Abwägung von Art, Intensität und Dauer des Kontaktes zu Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen keine Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses notwendig:
- Ehrenamtliche Mesner
Vor der erstmaligen Übertragung einer Tätigkeit an Beschäftigte oder ehrenamtlich tätige Personen wird nach 1.2 RO-Prävention von Pfr. Łukasz Kurmaniak als Missionsleiter geprüft, ob für die Tätigkeit eine Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses besteht.
Ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nicht erforderlich, wird die Entscheidung entsprechend §6 AROPräv dokumentiert. In diesem Fall wird die betreffende Person eintragen – (Dienstvorgesetzte Person oder zum Ehrenamt beauftragende Person) die Anlage 1 zur AROPräv personenbezogen ausgefüllt und in die Personalakte/Sammelakte aufgenommen.
Einsicht und Dokumentation der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse:
Die Einsicht in erweiterte Führungszeugnisse wird folgendermaßen gemäß den Bestimmungen in der „Ordnung zur Ausführung der Rahmenordnung Prävention“.
Die Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse erfolgt durch die Zentrale Prüfstelle in Freiburg.
- Auf Wunsch des Mitarbeitenden wird Einsicht in die Personalakte und das erweiterte Führungszeugnis gewährt. Die Dokumentation der Einsichtnahme von erweiterten Führungszeugnissen erfolgt gemäß den diözesanen und gesetzlichen Richtlinien sowie der Datenschutzbestimmungen. Sie wird schriftlich oder elektronisch archiviert und verarbeitet. Nur zugangsberechtigte Mitarbeitende können diese Daten einsehen und mit ihnen arbeiten.
-Verantwortlich für die gewissenhafte und datenschutzkonforme Umsetzung ist der Leitende Pfarrer in Abstimmung mit einer Präventionsfachkraft.
Das Verfahren der Einsichtnahme ist wie folgt geregelt:
- Regelung Aufforderung zur Vorlage/Anschreiben, Bescheinigung Gebührenbefreiung
- Beantragung durch den/die Beschäftigte, Zusendung an die Stelle der Einsichtnahme
- Einsichtnahme erfolgt durch die Zentrale Prüfstelle in Freiburg
- Dokumentation bei Beschäftigten und bei Ehrenamtlichen
- Regelung der Wiedervorlage nach 5 Jahren
4. Vorgehen im Verdachts- oder Beschwerdefall, Ansprechpersonen
Innerhalb der Mission als „Ansprechperson“ bei Meldungen von Beschwerden, Vorfällen, Vermutungen ist Pfr. Łukasz Kurmaniak als Missionsleiter beauftragt. Eine weibliche Person ist Frau Anette Potaczek aus dem Mitarbeitendenkreis.
Diese Personen werden mithilfe von Präventionsschulungen für ihre Aufgabe qualifiziert. Außerhalb der Mission als Ansprechperson zur Beratung und Unterstützung sind die im von der Erzdiözese vorgeschlagenen Verzeichnis aufgeführten Institutionen und Personen (Fachberatungsstelle, Fachberatung nach sexualisierter Gewalt in kirchlichen Institutionen, externe Missbrauchsbeauftragte) zu nennen. Die Melde- und Beschwerdewege werden auf der Missionshomepage transparent und hilfreich für alle in und außerhalb der Mission veröffentlicht. Angesprochen sollen besonders Hilfesuchende und alle Gemeindemitglieder, die sich für das Wohl der Mission einsetzen, werden.
Kinder, Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene können diese Informationen über die Webseite und zusätzlich bei Pfr. Łukasz Kurmaniak als Missionsleiter und der in Zukunft geschulten und bestimmten Personen über die Melde- und Beschwerdewege erhalten.
Hauptberuflicher Ansprechpartner ist Pfr. Łukasz Kurmaniak als Missionsleiter. Eine ehrenamtliche Ansprechperson aus der Mission wird in Zukunft noch benannt und aufgeführt. Diese qualifizieren sich über das Fortbildungsangebot der Koordinationsstelle Prävention.
Auf die Handlungsleitfäden wird hier hingewiesen – diese befinden sich dann im Anhang des Schutzkonzeptes.
Zur Ergänzung der internen Personen werden als Ansprechpartner genannt:
Referentin für Intervention
Petra Rambach
0761-2188 212
Petra.rambach@ordinariat-freiburg.de
Die Fachberatung nach sexualisierter Gewalt in kirchlichen Institutionen, Leitung: Boris Gschwandtner
Habsburger Strasse 107
D-79104 Freiburg i.Br.
fon +49 (0)761 12040-241
mail boris.gschwandtner@ipb-freiburg.de
Diözesane Beauftragte zur Prüfung des Vorwurfs von sexuellem Missbrauch Minderjähriger:
Dr. Angelika Musella
Sybille Kuthe
Günterstalstrasse 49
D-79102 Freiburg i.Br.
fon +49 (0)761 703980
fax +49 (0)761 7039810
mail sekretariat@musella-collegen.de
Ansprechpersonen der kirchlichen Jugendarbeit
Leitung: Claire Stoldt
Präventionsfachkraft im Erzbischöflichen Seelsorgeamt und Vertrauensperson der kirchlichen Jugendarbeit
fon +49 (0)761 5144-174
mail claire.stoldt @bdkj-freiburg.de
Weitere Ansprechpersonen der kirchlichen Jugendarbeit:
web www.vertrauenspersonen.kja-freiburg.de
Seelsorge für Menschen mit traumatischen Erlebnissen
Leitung des Referat Pastoralpsychologie-Seelsorgliche Kommunikation und
Andrea Legge
Habsburgerstr. 107, 79104 Freiburg
fon.: 0761 12040-250/-251
Fax: 0761 12040-5250
mail: pastoralpsychologie@ipb-freiburg.de
Betroffenenbeirat in der Erzdiözese Freiburg
mail: betroffenenbeirat@ebfr.de
Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt
Leitung der Koordinationsstelle
Silke Wissert
fon +49 (0)761 2188 211
mail silke.wissert@ordinariat-freiburg.de
web www.ebfr.de
Dekanate Linzgau, Hegau, Konstanz, Zollern und Sigmaringen-Meßkirch
Juan-Pablo Perisset
mail juan-pablo.perisset@ordinariat-freiburg.de
fon +49 (0)157 830 433 11
Dekanate Neustadt und Schwarzwald-Baar
Petra Guschker
mail petra.guschker@ordinariat-freiburg.de
fon +49 (0)163 781 816 9
5. Weitere Präventionsarbeit des Rechtsträgers
Im Bedarfsfall wird in Zusammenarbeit mit den Eltern und Angehörigen Kontakt gehalten und auf Fragen, Sorgen und Unklarheiten eingegangen und gemeinsam besprochen.
6. Qualitätsmanagement
Das vorliegende Schutzkonzept wird regelmäßig – spätestens alle fünf Jahre – überprüft und weiterentwickelt.